AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Motorradtechnik Eglin
1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkstattleistungen (Inspektion, Wartung, Reparatur), den Einbau von Ersatz- und Zubehörteilen sowie sonstige Dienstleistungen der Motorradtechnik Eglin gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
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Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Motorradtechnik Eglin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
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Individuelle Vereinbarungen (z.B. Festpreise, besondere Ausstattungswünsche) haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich festgehalten sind.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
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Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Reparaturauftrages bzw. einer Serviceanfrage des Kunden durch Motorradtechnik Eglin; dies kann schriftlich, in Textform oder mündlich in der Werkstatt erfolgen.
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Grundlage der Leistungen ist der durch die Werkstatt erstellte Auftrag bzw. Kostenvoranschlag; der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftragsschein/Reparaturformular.
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Motorradtechnik Eglin ist berechtigt, technisch sinnvolle oder zwingend notwendige Abweichungen gegenüber dem Kostenvoranschlag vorzunehmen, soweit diese den Gesamtpreis nicht um mehr als 20% überschreiten. In diesem Fall wird der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert.
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Erweiterte Arbeiten, die über den Kostenvoranschlag hinausgehen und mit erheblichen Mehrkosten verbunden sind, werden nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden ausgeführt.
3. Kostenvoranschlag
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Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindliche Schätzungen des voraussichtlichen Reparaturumfangs und der Kosten.
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Wird bei der Durchführung der Arbeiten erkennbar, dass die veranschlagten Kosten um mehr als 20% überschritten werden, informiert die Werkstatt den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann den Auftrag dann entsprechend beschränken oder kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
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Für die Erstellung eines detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlags kann ein angemessenes Entgelt berechnet werden, sofern anschließend kein Auftrag erteilt wird.
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Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise der Motorradtechnik Eglin zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese nicht bereits ausgewiesen ist.
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Die Vergütung richtet sich nach Arbeitszeit (Stunden- oder Zeittakt-Sätze) sowie nach Art und Umfang der verwendeten Teile und Materialien.
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Die Rechnung ist – sofern nichts anderes vereinbart – bei Abholung des Fahrzeugs sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Die Zahlung kann in bar, per EC-/Kreditkarte oder nach gesonderter Vereinbarung per Überweisung erfolgen.
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Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu verlangen.
5. Übergabe, Abholung und Pfandrecht
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Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nach Mitteilung über die Fertigstellung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 4 Werktagen abzuholen.
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Befindet sich der Kunde mit der Abholung in Verzug, kann die Werkstatt für die Standzeit eine ortsübliche Standgebühr berechnen.
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Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Fahrzeug sowie den ausgebauten Teilen zu. Die Herausgabe kann bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verweigert werden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zur Werkstatt zu bringen und auf bekannte Vorschäden, Umbauten, besondere Ausstattungen und sicherheitsrelevante Mängel hinzuweisen.
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Wertgegenstände und persönliche Gegenstände sind vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen. Für Verlust oder Beschädigung von im oder am Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen übernimmt die Werkstatt keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
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Der Kunde hat bei Übergabe des Fahrzeugs zur Probefahrt darauf hinzuweisen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen oder nicht versichert ist oder besondere Beschränkungen (z.B. Saisonkennzeichen) bestehen.
7. Ersatzteile, Altteile und Eigentumsvorbehalt
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Eingebaute Ersatz- und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Motorradtechnik Eglin (Eigentumsvorbehalt).
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Ausgebaute Teile gehen – sofern nichts anderes vereinbart – in das Eigentum der Werkstatt über und werden fachgerecht entsorgt. Der Kunde kann die Herausgabe der Altteile bei Auftragserteilung verlangen.
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Verwendet werden grundsätzlich Neuteile in Original- oder Erstausrüsterqualität, sofern nicht ausdrücklich die Verwendung von Gebrauchtteilen oder Nachbauteilen vereinbart ist.
8. Probefahrten und Fahrzeugsicherung
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Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass zur Fehlersuche, Funktionsprüfung oder Qualitätskontrolle Probefahrten mit dem Fahrzeug durchgeführt werden dürfen.
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Während des Werkstattaufenthalts wird das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände oder in angemieteten Stellflächen abgestellt; die Werkstatt hat übliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
9. Abnahme und Mängelrüge
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Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Abholung auf offensichtliche Mängel der durchgeführten Arbeiten zu prüfen.
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Offensichtliche Mängel sind der Werkstatt unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abholung, anzuzeigen. Nicht rechtzeitig angezeigte offensichtliche Mängel können von der Gewährleistung ausgeschlossen sein.
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Versteckte Mängel sind der Werkstatt unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
10. Gewährleistung
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Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern 2 Jahre, bei Unternehmern 1 Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig und keine kürzere Frist für Verschleißteile gilt.
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Bei berechtigten Mängelrügen hat die Werkstatt das Recht zur Nacherfüllung, d.h. nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur erneuten Leistung.
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Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
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normale Verschleißerscheinungen,
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Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung, fehlende Wartung oder eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter,
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Schäden infolge der Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe.
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11. Freiwillige Garantie für Reparaturen
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Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewähren wir für von uns durchgeführte Reparaturarbeiten und hierbei von uns eingebaute Neuteile eine freiwillige Reparaturgarantie von 6 Monaten ab Rechnungsdatum, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
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Die Garantie umfasst die unentgeltliche Nachbesserung der von uns erbrachten fehlerhaften Werkleistung bzw. den Austausch mangelhafter von uns gelieferten Teile. Ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall, besteht im Rahmen dieser freiwilligen Garantie nicht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
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Garantieansprüche bestehen nur, wenn
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das Motorrad sachgemäß genutzt und entsprechend den Herstellervorgaben gewartet wurde,
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keine eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffe am von uns bearbeiteten Bereich ohne unsere Zustimmung vorgenommen wurden,
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der Kunde uns den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung anzeigt,
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uns das Motorrad zur Prüfung und Nacherfüllung in unserem Betrieb zur Verfügung gestellt wird und
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der Kunde die Originalrechnung über die betreffende Reparatur vorlegt.
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Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere
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normale Abnutzungs- und Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge, Bremsscheiben, Ketten- und Ritzelsätze, Reifen, Kupplungsbeläge, Leuchtmittel),
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Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Überlastung, Rennstreckenbetrieb, Tuningmaßnahmen oder Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe zurückzuführen sind,
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Schäden, die auf von Dritten ausgeführte Arbeiten beruhen, die nicht von uns beauftragt wurden,
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Schäden, die durch vom Kunden beigestellte oder nicht von uns empfohlene Teile verursacht wurden.
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Bestehen für das Motorrad oder einzelne Komponenten Herstellergarantien, richten sich Ansprüche hieraus ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Unsere Mitwirkung bei der Abwicklung eines Herstellergarantiefalls erfolgt lediglich als Serviceleistung und begründet keine eigene Garantie- oder Zahlungspflicht über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und diese freiwillige Reparaturgarantie hinaus.
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Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von dieser freiwilligen Reparaturgarantie unberührt und werden durch sie weder eingeschränkt noch ersetzt.
11. Haftung
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Die Werkstatt haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Für sonstige Schäden haftet die Werkstatt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z.B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Die Haftung wegen zwingender Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
12. Haftung bei vom Kunden mitgebrachten Teilen
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Verwendet die Werkstatt auf Wunsch des Kunden von diesem selbst beschaffte Teile, übernimmt sie keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit dieser Teile.
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Schäden, die auf Materialfehler oder Untauglichkeit der vom Kunden gelieferten Teile zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden; eine Haftung der Werkstatt ist insoweit ausgeschlossen.
13. Datenschutz
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Die Werkstatt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten) ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Kundenbetreuung und – soweit zulässig – zu eigenen Werbezwecken.
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Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Zulieferer, externe Dienstleister) oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
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Der Kunde hat die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch nach den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften.
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Weitere Informationen zum Datenschutz enthält die separate Datenschutzerklärung der Werkstatt.
14. Verbraucherstreitbeilegung
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Motorradtechnik Eglin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich eine Pflicht zur Teilnahme besteht.
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Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
15. Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Motorradtechnik Eglin.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

